Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Umtausch, Rückgabe & Garantie

  • Nein, wenn du ein Produkt zurückbringen und dein Geld zurückerhalten möchtest, musst du einen Kassenbon vorweisen.

  • Du hast ein Recht darauf, dass die von dir erworbenen Produkte während ihrer erwarteten Lebensdauer einwandfrei und brauchbar sind.

    Wenn du der Meinung bist, dass ein Produkt fehlerhaft ist, kannst du dich an einen unserer Mitarbeiter in der Filiale wenden. Die Filialleitung ist dir gern behilflich und kann beurteilen, ob du einen Garantieanspruch geltend machen kannst. Es ist nicht möglich, mit einer bestimmten Action Filiale telefonisch Kontakt aufzunehmen.

    Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn:

    • es nicht vollständig ist.
    • es beschädigt ist.
    • es kaputt ist oder nicht gut funktioniert.
    • es nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.

    Wenn ein Produkt bei normalem Gebrauch innerhalb der erwarteten Lebensdauer einen Defekt aufweist, bietet Action die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Für einige Produkte gilt eine zusätzliche Herstellergarantie. Diese ist auf der Produktverpackung angegeben.

    Wenn du einen Garantieanspruch geltend machen willst, musst du im Besitz eines Kaufbelegs sein. Dies kann ein Kassenbon oder ein Nachweis einer elektronischen Bezahlung sein. Wenn du nur einen Nachweis einer elektronischen Bezahlung hast, kannst du dich ausschließlich an die Action Filiale wenden, in der du das Produkt gekauft hast. Mit dem Nachweis der elektronischen Bezahlung können unsere Mitarbeiter in deiner Action Filiale den Kassenbon in unserem Kassensystem heraussuchen.

  • Artikeln kannst du umtauschen oder zurückbringen, wenn die folgenden vier Bedingungen erfüllt sind:

    1. Das Produkt und die Verpackung sind intakt und weder beschädigt noch verwendet.
    2. Du bringst das Produkt innerhalb von acht Tagen nach dem Kauf zurück.
    3. Du bist im Besitz eines Kassenbons.
    4. Der Artikel wurde im selben Land gekauft, in dem du ihn zurückgeben möchtest.
  • Wenn ein Produkt bei normalem Gebrauch innerhalb der erwarteten Lebensdauer einen Defekt aufweist, bietet Action die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Für einige Produkte gilt eine zusätzliche Herstellergarantie. Diese ist auf der Produktverpackung angegeben.

    Wenn du einen Garantieanspruch geltend machen willst, musst du im Besitz eines Kaufbelegs sein. Dies kann ein Kassenbon oder ein Nachweis einer elektronischen Bezahlung sein. Wenn du nur einen Nachweis einer elektronischen Bezahlung hast, kannst du dich ausschließlich an die Action Filiale wenden, in der du das Produkt gekauft hast. Mit dem Nachweis der elektronischen Bezahlung können unsere Mitarbeiter in deiner Action Filiale den Kassenbon in unserem Kassensystem heraussuchen.

    Mit deinem Kaufbeleg kannst du dich an einen unserer Mitarbeiter in der Filiale wenden. Die Filialleitung ist dir gern behilflich und kann beurteilen, ob du einen Garantieanspruch geltend machen kannst. Es ist nicht möglich um einen Action Filiale telefonisch zu erreichen.